PATIS-COLOR Lebensmittelfarbe Schokoladenbraun 10 ml
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| Hersteller: | PATIS-COLOR AG |
|---|---|
| Hersteller-Nr.: | 5320560 |
| EAN-Nr.: | 7640112940622 |
| Artikel-Nr.: | SW47142 |
| Marke: | PATIS-COLOR |
Produktinformationen "PATIS-COLOR Lebensmittelfarbe Schokoladenbraun 10 ml"
PATIS-COLOR Lebensmittelfarbe Schokoladenbraun 10 ml
Mit der PATIS-COLOR Lebensmittelfarbe Schokoladenbraun lassen sich Backwaren und Süssspeisen gezielt und gleichmässig einfärben. Die flüssige Lebensmittelfarbe eignet sich für Hobbybäckerinnen und Hobbybäcker ebenso wie für Konditoreien und professionelle Küchen. Sie verleiht Teigen und Massen eine charakteristische braune Farbgebung und lässt sich während des Rührens einfach einarbeiten.
Die kräftige Farbwirkung ermöglicht eine präzise Dosierung. Je nach gewünschter Nuance kann die Farbe schrittweise zugegeben werden. So entstehen sowohl dezente Brauntöne als auch eine intensivere Schokoladenfarbe. Die gute Mischbarkeit unterstützt eine gleichmässige Verteilung in der jeweiligen Masse.
Für die Anwendung werden 1–3 g Lebensmittelfarbe pro Kilogramm Teig oder Masse empfohlen. Die Farbe während des Rührvorgangs beigeben und sorgfältig einarbeiten. Bei Bedarf kann die Menge schrittweise erhöht werden, bis der gewünschte Farbton erreicht ist.
Die Rezeptur besteht aus Wasser, dem Lebensmittelfarbstoff E154 und dem Konservierungsmittel E202. Gemäss den vorliegenden Produktinformationen ist die Lebensmittelfarbe frei von bekannten Allergenen. Sie eignet sich für unterschiedliche Back- und Süssspeisen und bietet eine kontrollierte Möglichkeit, deren Farbgebung zu gestalten.
Produktdetails:
- Lebensmittelfarbe in Schokoladenbraun
- Inhalt: 10 ml
- Für Backwaren und Süssspeisen
- Präzise und schrittweise dosierbar
- Gute Mischbarkeit mit verschiedenen Zutaten
- Geeignet für private und professionelle Anwendungen
- Inhaltsstoffe: Wasser, E154, E202
- Empfohlene Dosierung: 1–3 g pro kg Teig oder Masse
- Hersteller: PATIS-COLOR
Hinweis: Die Verwendung sollte entsprechend der empfohlenen Dosierung und den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben erfolgen.
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